Notgruppe ab 18.03.2020

Stand 16.03.2020, 09.30 Uhr
Liebe Eltern,

hier die wichtigsten Informationen zur Betreuung Ihres Kindes in einer Notgruppe ab dem 18.03.2020.

Sollten Sie zur Personengruppe der “unentbehrlichen Schlüsselpersonen” gehören, dann kann Ihr Kind in einer Notgruppe betreut werden. Hierzu gelten folgende Voraussetzungen:

1.Sie finden keine Betreuungsmöglichkeit im familiären Bereich und können auch durch flexible Arbeitszeiten/Arbeitsgestaltung keine Betreuung für Ihr Kind organisieren.

2.Sie arbeiten in einem der folgenden Bereiche bzw. in einer der folgenden Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dienen:

Sektor Energie
– Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik)
– insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der
Netze
Sektor Wasser, Entsorgung
– Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung
– insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der
Netze
Sektor Ernährung, Hygiene
– Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)
Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
– insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der
Netze
Sektor Gesundheit
– insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege,
niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller,
Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen
– insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung,
Sozialtransfers
– Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur
Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des
Kurzarbeitergeldes)
Sektor Transport und Verkehr
– insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher
Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr
– Personal der Deutschen Bahn und Nicht bundeseigenen Eisenbahnen
zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
– Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs
Sektor Medien
– insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und
Krisenkommunikation
Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
– Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei,
Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesens,
Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich
Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie
Hochschulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie
für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder
unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind
– Gesetzgebung/Parlament
Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
– Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen,
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen
der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit
Behinderung

3. Sie legen der Schulleitung eine schriftliche Bescheinigung durch den Arbeitgeber vor

Die Betreuung findet während der regulären Unterrichtszeit statt oder auch länger, wenn Ihr Kind in der OGS angemeldet ist.

Schöne Grüße und bleiben Sie gesund!
J. Kaldenbach